AGB

Rechtlicher Hinweis:

 

 

AGB teamtravel Sportreisen & Event GmbH

 

Liebe Kunden von teamtravel,

 

bitte lesen Sie unsere Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie bilden eine wesentliche vertragliche Grundlage zwischen Ihnen und uns.

 

I. Reisebedingungen

1. Anmeldung und Buchung der Reise

1.) Mit der Übersendung unseres freibleibenden Angebotes fordern wir den Kunden auf, uns ein Angebot (Anmeldung) unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen zu unterbreiten.

2.) Der Reisevertrag kommt durch die Annahme dieses Angebotes /Anmeldung durch teamtravel zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung von teamtravel. Sofern sie auf andere Weise erfolgt, wird teamtravel eine schriftliche Bestätigung unverzüglich nach Vertragsabschluss übersenden.

3.) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtungen hat der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.

 

2. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen unter www.team-travel.de, den Angaben im Angebot und/oder bei nachfolgenden Änderungswünschen in der Buchungsbestätigung beschriebenen Leistungsbeschreibungen. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit teamtravel geschlossenen Reisevertrages, es sei denn, teamtravel nimmt ausdrücklich darauf Bezug.
Gutscheine und Eintrittskarten für bestimmte Leistungen werden teilweise erst am Zielort ausgegeben.

 

3. Zahlung des Reisepreises, Reiseunterlagen

1.) Zahlungen dürfen wir vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. von § 651 k BGB entgegennehmen. Dies gilt nicht für Verträge, die mit natürlichen oder juristischen Personen geschlossen werden, die selbst als Reiseveranstalter auftreten.
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist unter Beachtung von Nr. 3 Satz 1 eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die genauen Zahlungsvereinbarungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Reisebestätigung.

2. )Ist keine genaue Vereinbarung über die Zahlung des Reisepreises getroffen worden, so wird die Zahlung fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Nr. 4 genannten Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt und dem Kunden ein Sicherungsschein i.S. von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wurde.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens teamtravel.

3.) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

4.) Sicherungsscheingeber für die teamtravel ist: R&V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden

 

4. Änderungen von Leistungen, Rücktritt und Kündigung durch teamtravel

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von teamtravel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
teamtravel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrage unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten oder eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern teamtravel in der Lage ist, dem Kunden diese anzubieten. Dieses Recht kann unverzüglich nach der Erklärung von teamtravel zur Änderung der Reiseleistung geltend gemacht werden.


5. Rücktritt und Kündigung durch teamtravel

Leistet der Kunde den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann teamtravel von dem Reisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Ziffer 7. dieser Bedingungen verlangen.

teamtravel kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, ohne Einhaltung einer Frist,

1.) wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch teamtravel nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt teamtravel, so behält teamtravel den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

2.) bis zwei Wochen vor Reisebeginn, sofern eine mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die Teilnehmer sind unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhalten die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern sie nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von teamtravel annehmen.

6. Rücktritt, Umbuchungen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit bis Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei teamtravel.
teamtravel steht in diesem Fall unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis gesetzlich eine angemessene Entschädigung gem. § 651 i. BGB zu. Diese kann wahlweise entweder durch nachfolgende Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs. 3 BGB), die unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen von teamtravel oder der gewöhnlich möglich anderweitigen Verwendung der Reiseleistung berechnet werden, oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs. 2 BGB) beziffert und geltend gemacht werden:
Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt erheben wir eine Stornogebühr von 10%, vom 44. bis 31. Tag 20%, vom 30. bis 21. Tag 50%, vom 20. bis 11. Tag 80%, vom 10. bis zum 2.Tag 95% des Gesamtreisepreises.
Das Recht des Kunden, teamtravel einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Falle erhalten.
Eventuell teamtravel entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Kunden an deren Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser nicht oder verspätet zur Abfahrt / zum Abflug erscheint.

 

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, berechtigt dies beide Vertragspartner, den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Wird der Vertrag gekündigt, so kann teamtravel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. teamtravel ist in diesen Fällen verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung vorsieht, die Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

8. Flugreisen

1.)     Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers. teamtravel wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 10 informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln oder Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden oder durch die Reiseleiter direkt. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen zu informieren.

2.)     Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen.

3.)     Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an teamtravel, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfrachtführer (die Fluggesellschaft) zu richten. e) Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter ist jeweils 90 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit. Ausnahmen sind den Flugplänen zu entnehmen. Bei Nichterscheinen zu dem oben angegebenen Zeitpunkt, ist der ausführende Luftfrachtführer berechtigt, über den Sitzplatz anderweitig zu verfügen.

4.)     Die Beförderung von Schwangeren kann aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens von diesem verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Luftbeförderung ist daher teamtravel unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geklärt werden können.

9. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet teamtravel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist teamtravel verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald teamtravel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss teamtravel den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Auf Ziff. 9 wird verwiesen. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban abrufbar.

 

10. Gepäckbeförderung

Im Rahmen der Flugreisen werden bis zu 20 kg Gepäck pro Gast und höchstens 20 kg pro Gepäckstück befördert. Mehr Gepäck ist in der Regel auch gegen Aufpreis nicht möglich. Einzelheiten kann der Kunde bei dem jeweiligen vertraglichen Luftfrachtführer erfragen. Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen und -verlusten spätestens binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Bei Gepäckbeschädigungen und Verlusten sind der Schadenanzeige der Passagiercoupon sowie der Gepäckabschnitt jeweils im Original beizufügen. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Alle Fälle von Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen sind unmittelbar gegenüber dem Beförderungspersonal und unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung zu melden. Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufzugebenden Gepäck sondern im Handgepäck zu befördern. Es ist untersagt, spitze Gegenstände (z. B. Nagelpfeilen) mit ins Handgepäck zu nehmen.

11. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht/ Abhilfeverlangen

Wird die Reise nach Ansicht des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht, hat er nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel der Reise bei teamtravel anzuzeigen. Diese Anzeige ist zu richten an: teamtravel, Vogelsanger Straße 89, 50823 Köln, Telefon: +49-221-299422-40, Nottelefon: +49-172-3244913 oder Fax: +49-221-299422-66. Es genügt nicht, die Mängel örtlichen Leistungsträgern anzuzeigen. Tritt ein Reisemangel auf, muss teamtravel eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden. Erst danach darf der Kunde selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Eine Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von teamtravel verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse von Seiten des Kunden gerechtfertigt ist (gemäß § 651 e BGB).
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.

 

12. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung

1.)          Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber teamtravel Sportreisen & Event GmbH, Vogelsanger Straße 89, 50823 Köln, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen wegen Gepäckbeschädigungen, -verluste und -verzögerungen im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11. Diese sind binnen sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung und -verlust und binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei Gepäckverspätungen zu melden.

2.)    Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von teamtravel, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3.)    Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Diese Zurückweisung stellt zugleich die Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen über den Anspruch im Sinne von § 203 BGB dar.

4.)    Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13. Begrenzung der Haftung

1.)     Die vertragliche und die deliktische Haftung des Veranstalters ist auf einen Betrag von 4.100,00 Euro beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht und

-          weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

-          wenn teamtravel für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Beschränkung unberührt.

-          teamtravel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch ihn ausgeschrieben sind und die der Kunde im Zielgebiet bei Leistungsträgern oder Dritten bucht und für die er an den Leistungsträger oder Dritte ein mit diesen vereinbartes Entgelt entrichtet (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Ausstellungen usw.). Dies gilt nicht, wenn und soweit für ein Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-, oder Organisationspflichten durch teamtravel ursächlich geworden ist.

2.)     Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von Ziff. 14. 1.) vorliegt, unberührt.

3.)     Kommt der Kunde im Falle von Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen seinen Obliegenheiten gem. Ziffer 11. dieser Bedingungen nicht nach, verliert er darauf beruhende Ansprüche gegen teamtravel gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, es wird ein Schaden wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen geltend gemacht.

 

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

teamtravel weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluß und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. Besondere in der Person des Kunden gegebene Umstände (ausländische Staatsbürgerschaft, Doppelstaatsbürgerschaft, Passeintragungen etc.) sind von teamtravel nur zu beachten, wenn diese für teamtravel erkennbar sind, durch den Kunden ausdrücklich mitgeteilt sind oder von teamtravel infolge besonderer Umstände hätten erkannt werden können.

Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch teamtravel hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht teamtravel ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat.

Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten der Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.

 

15. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Reisebedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.

Die Kunden sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen (z.B. gravierende Allergien, Behinderungen, Teilnehmerlisten...).

Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass bei Bussen das Gepäck pro Teilnehmer auf ein Gepäckstück und eine Kleines Bordgepäck (insg. 20 Kilo) beschränkt ist. Im Fahrtgastraum gilt Rauch- und Alkoholverbot. Zudem sind die gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten bei Busfahrten gerade bei den An- und Abreisetagen zu beachten. Verkehrs- und witterungsbedingte Verzögerungen bei An- und Abreise sind nicht vorhersehbar.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Reisegepäckversicherung.

Fällt vor Ort Kurtaxe an, ist diese vor Ort direkt zu bezahlen.

 

II. Buchungsbedingungen/ Vermittlung einzelner Reiseleistungen

 Soweit lediglich einzelne Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Eintrittskarten, gesonderte Hotelübernachtungen oder Mietwagen, so haftet teamtravel nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst.
Bei reinen Vermittlungen sind der gesamte Reisepreis und eine Bearbeitungsgebühr von € 9,- sofort fällig. Ein Sicherungsschein ist hier nicht nötig.
Die angebotenen Verkaufspreise können von den Kartenaufdruckpreisen abweichen, da die Beschaffung nicht immer über direkte Bezugsquellen gewährleistet werden kann. Bei einigen Veranstaltungen ist es mittlerweile ohne Vorverkaufsgebühren und Zwischenhändler und damit ohne zusätzlichen Kosten unmöglich, an die Tickets zu kommen. Bitte beachten Sie, dass Eintrittskarten nach Bestätigung weder umgetauscht noch storniert werden können.
Die Eintrittskarten für Sport- oder Kulturveranstaltungen werden Ihnen erst ausgehändigt, wenn sie uns der Veranstalter oder Vermittler zur Verfügung gestellt hat, frühestens jedoch nach vollständiger Bezahlung der Reise. Vereinzelt werden die Tickets sogar erst am Zielort ausgegeben.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

© teamtravel Sportreisen & Event GmbH, Stand: 05. November 2009